Aufnahmekriterien

 

Die Schule Altes Pfarrhaus nimmt Schülerinnen und Schüler der Primarstufe Klasse 1–4 auf.

Bei den Kindern liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gemäß der AO-SF (§ 4 Abs. 4) vor, der durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde festgestellt wurde:

• Beeinträchtigungen im emotionalen Erleben und sozialen Handeln
• Verhaltensauffälligkeiten wie ADS, aggressives Verhalten, Verweigerung
• depressivem Rückzugsverhalten
• Probleme motorischer Art
• Teilleistungsschwächen wie LRS, Dyskalkulie
• Ängste
• Motivationsprobleme